AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02.05.2018
Petra Tsekos, Filderstadt
I. Heilpraktikerleistungen
§ 1 Anwendung des Behandlungsvertrages
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern die Patienten hierüber keine Entscheidung treffen.
3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.
4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
4. Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
5. In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
6. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist Heilpraktikern die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von - vom Patienten mitgebrachten - Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.
7. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.
8. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3.Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1.Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
4. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 7 Rechnungsstellung
1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
3. Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
II. Beratung und Kurse (Workshops, Webinare, u.a.)
§ 1 Teilnahmevoraussetzung
Die bei den einzelnen Kursen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich und müssen auf jeden Fall eingehalten werden.
§ 2 Kurs-Anmeldung1. Die Anmeldung muss schriftlich über das vorbereitete Anmeldeformular auf der Homepage oder per E-Mail an info@ayu-center.de erfolgen.
2. Ihre Anmeldung ist erst wirksam nach Zahlungseingang der vollständigen Kursgebühr und unserer Bestätigung.
3. Sollte ein Kurs voll belegt sein, werden wir Sie informieren und in eine Warteliste eingetragen. Sollten Sie nicht nachrücken, erhalten Sie Ihre gezahlte Kursgebühr zurück bzw. wird diese nicht eingezogen.
4. Anmeldungen gelten nur für das angegebene Datum, nicht für gleichnamige Kurse späteren Datums!
§ 3 Vorbehalt – Absage – Terminverschiebungen
1. Findet ein Kurs mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht statt oder muss der Kurstermin aus dringenden Gründen verschoben werden, benachrichtigen wir Sie unverzüglich.
2. Eine bereits geleistete Zahlung werden wir Ihnen umgehend zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
§ 4 Bezahlung mit PayPal
1. Die Buchung des gewählten Kurses oder der Beratung erfolgt automatisch über die Bezahlung per PayPal über unsere Homepage.
2. Eine Auswahlliste enthält die jeweils angebotenen Kurse und Leistungen mit den dazugehörigen Terminen und Preisen.
3. Über PayPal kann auch die Anzahl der Teilnehmer bzw. der Beratungsstunden ausgewählt werden.
4. PayPal sendet Ihnen nach der Zahlungsanweisung eine entsprechende Buchungs- und Zahlungsbestätigung.
§ 5 Bezahlung durch Überweisung
Alternativ kann die Buchung auch durch Überweisung an folgendes Konto erfolgen:
An: Petra Tsekos
IBAN DE09 7012 0400 8489 9560 06
BIC DABBDEMMXXX
Betreff: Bitte den Kursnamen oder "Beratung" hier eintragen
In diesem Fall senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@ayu-center.de mit Ihren Wünschen. Sie erhalten dann von uns eine entsprechende Rechnung.
§ 6 Umsatzsteuer
Die von uns angebotenen Kurse und die Beratung sind Leistungen des Heilpraktikers und gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
§ 7 Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Dies betrifft vor allem Kurse ab dem jeweils neuen Kurs-Jahr.
§ 8 Rücktritt und Rücktrittsgebühren
1. Ihre Anmeldung kann von Ihnen nur schriftlich storniert werden. Abmeldungen werden von uns nicht schriftlich bestätigt.
2. Bei Rücktritt oder Umbuchung bis zu 30 Tagen vor Kurs- oder Beratungsbeginn werden 25,- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet, bei späterer Absage ist die Kurs- oder Beratungsgebühr in voller Höhe zu zahlen bzw. kann diese nicht mehr zurückerstattet werden.
3. Stornos von Kursanmeldungen mit Frühbucherrabatt sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Unsere Haftung wird sowohl bei Kursen, als auch bei der Beratung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Die Seminarinhalte und -unterlagen dienen insbesondere nicht dazu, Diagnosen, Behandlungen oder Therapieempfehlungen zu geben. Die Inhalte sind kein Ersatz für eine medizinische oder psychologische Behandlung und stellen auch keine Empfehlung dar, eine solche Behandlung zu unterlassen oder abzubrechen.
Auch wenn es so scheinen sollte, als ob durch die Teilnahme an einem Seminar eine Verbesserung eintritt, ist das nicht als Hinweis zu werten, dass eine medizinische Behandlung unnötig ist.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ausschließlich Berufsgruppen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorbehalten ist, Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verordnen sowie Krankheiten zu behandeln.
§ 10 Urheberrechte von Kursinhalten und Unterlagen
1. Die Kursinhalte, insbesondere Lehrmethoden, die Kurstitel und die Kursunterlagen, insbesondere Skripte, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder für die Abhaltung von Veranstaltungen verwendet werden.
2. Das Lehren der Methoden bedarf einer Lehrerlaubnis durch den/die Urheber.
III. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht außer Kraft gesetzt.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.